|
Förderanträge
Für die Vergabe der Stiftungsmittel gelten folgende Richtlinien:
1.
|
Gefördert
werden Maßnahmen und Einrichtung als Selbtshilfeinitiativen
natürlicher und juristischer Personen im sozialen, karitativen und
humanitären Bereich soweit nach Ausschöpfung von Regelfinanzierungen
und Zuwendung Dritter eine zusätzliche Unterstützung für das Vorhaben
notwendig ist.
|
2.
|
Einzelpersonen
können im Sinne des Stiftungszweckes Hilfe zur Selbsthilfe erhalten,
wenn sie wirtschaftlich hilfebedürftig sind.
|
3.
|
Die Förderung erfolgt durch Geldzuwendungen; sie setzen
in der Regel den Einsatz angemessener Eigenmittel voraus.
|
4.
|
Förderanträge
sind einzureichen an den Vorstand der Stiftung:
c/o Dieter Stillger
Castellumstrasse 32
55252 Mainz-Kastel
Den Anträgen sind - soweit zur Beurteilung erforderlich - beizulegen:
- Angaben zum
Antragsteller
- Beschreibung
des Projektes mit Begründung der Notwendigkeit
-
Finanzierungsplan mit Erklärung über Eigenmittel
-
Bewilligungsbescheide für beantragte öffentliche oder andere Mittel
- Nachweis
über die Aufbringung laufender Betriebskosten
|
5.
|
Die
bewilligten Fördermittel werden bedarfsgerecht ausgezahlt, bei
längerfristigen Maßnahmen in Teilbeträgen. Mittel, die nicht
innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, verfallen.
|
6.
|
Die Empfänger
der Fördermittel haben der Stiftung die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel nachzuweisen. Fördermittel, die nicht der entsprechenden
Verwendung zugeführt werden, sind zurückzuzahlen.
|
Über
die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand:
Michael Ebling, Dieter
Stillger, Thorsten Mühl
|